Nur Pflanzen- und Pilzrohstoffe, Pulver, Extrakte, natürliche Farbstoffe und Pflanzenöle. Keine Fertigarzneimittel, Einzelhandelspräparate, Peptide oder synthetischen Wirkstoffe. Ein Lieferant in China belegt keinen chinesischen Rohstoffursprung.
Behördliche Nachweise können historisch sein und belegen weder aktuelle Gültigkeit noch jede Exportzulassung. Unternehmensangaben, Brancheneinträge und Lizenzen sind unterschiedliche Belege. KMU-Anerkennung belegt nicht die aktuelle Größe.
Was muss ich vor der Beschaffung von Acerola extract klären?
Für Acerola extract sind Art, verwendeter Teil, Verarbeitung, Spezifikation, Chargen-COA, Ursprung und Verwendung zu bestätigen. Bei Extrakten auch Lösungsmittel, Verhältnis, Markeranalytik und Träger. Ein Eintrag ist keine bestätigte Charge oder Offerte.
Bedeutet ein Eintrag, dass der Rohstoff in mein Land exportiert werden darf?
Nein. Der Marktzugang ist für Art, Form, Verwendung, Zielmarkt und Charge zu prüfen. Ein Produkteintrag oder historischer Unternehmensnachweis ersetzt keine Export- oder Importgenehmigung.
Welche Unterstützung ist kostenlos und was wird separat berechnet?
Erstberatung, Bedarfsprüfung und Hilfe bei Lieferantengesprächen sind kostenlos. Waren, Muster, Laborprüfungen, Zoll, Transport, Versicherung und Steuern werden separat angeboten und vorab vereinbart.